Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen der Anstellungsbedingungen des Kantons Zürich
Die Anstellung ist zunächst befristet. Eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses wird angestrebt, bleibt jedoch abhängig von organisatorischen Rahmenbedingungen. Der Einsatzbereich und das Pensum können sich dabei verändern.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Leitende Gerichtsschreiberin MLaw Aline Schmuki vom 16. bis 19. März 2026 sowie vom 7. bis 10. April 2026 gerne zur Verfügung (Tel. 052 234 83 83). Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (insb. Motivationsschreiben, Lebenslauf, Diplome, Arbeitszeugnisse, Lohnvorstellung und Wunschpensum) bis spätestens Sonntag, 12. April 2026. Es werden ausschliesslich elektronische und vollständige Bewerbungen berücksichtigt. Ein leerer Strafregisterauszug ist Voraussetzung und muss vor einer Anstellung nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Rekrutierungsprozess aufgrund von Ferienabwesenheiten erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist aufgenommen wird und Rückmeldungen frühestens ab Mitte April 2026 erfolgen.